In Brandenburg regelt der Paragraph 10 des Kindertagesstättengesetzes den Betreuungsschlüssel. Demnach sind pro Erzieher für die Altersgruppe 0-2 Jahre für sieben Kinder (ganztags) und für die Altersgruppe 3-6 Jahre für dreizehn Kinder (ganztags) zu betreuen. Im Vergleich zu Berlin sind diese Schlüssel mit Ausnahme für die Altergruppe der 3 Jährigen ungünstiger.