So ist der Titel des Dossiers in der Ausgabe 3/2010 der ZEIT. Es geht um das Geld, welches die Zentralbanken „erschaffen“ und an die Finanzindustrie (fast zinslos) verliehen haben. Ein Beispiel:

[Am 24.06.2009] machen [europäische Banken] vom Angebot der EZB Gebrauch, sich an diesem Tag unbegrenzt und fast zum Nulltarif Geld zu leihen: 442 Milliarden Euro erhalten sie.

Aber woher kommt das Geld?

Die Zentralbank hat es am Vormittag dieses 24. Juni nicht neu erschaffen. Sie braucht dafür keine ratternden Druckmaschinen mehr, es genügt, den gewünschten Betrag auf das Konto zu überweisen, das jede Bank der Eurozone bei der EZB unterhält. Zwölf Monate lang dürfen die Banken das Geld behalten. Dann müssen sie es an die Zentralbank zurückzahlen, und die Konten leeren sich wieder.

Der Artikel fährt fort und zeigt an Beispielen, wie das Geld eher in Finanzmärkten investiert wird als in die Realwirtschaft (etwa als Kredite an Unternehmen). Schließlich aber kommt für mich das, was mich wirklich aufregt: Mit diesem Geld finanzieren die Banken die Schulden der Bundesrepublik. Und verdienen an den Zinsen:

[…] Mit einem Teil dieses Geldes [das von der EZB ausgegebene – d. Verf.] kaufen [die Banken] nun die Anleihen der Bundesrepublik. Das Geld finanziert die Abwrackprämie, die Kurzarbeit, die Rettung der Wirtschaft. […]

Jedes Jahr wird der Staat dafür zahlen müssen. [… Es] werden Zinsen fällig. Dann machen die Banken ein gutes Geschäft. Sie sind es, die die Zinsen kassieren. Allein an den Papieren [6 Mrd. Euro am 11. November 2009] verdienen sie fast zwei Milliarden Euro.

Wäre es nicht besser gewesen, die EZB hätte der Bundesregierung das Geld direkt überwiesen? 2 Mrd. weniger Schulden sind durchaus spürbar! Für die Banken ein prima Geschäft: sie leihen sich (fast) zinslos Geld und verdienen üppig an den Zinsen für Staatsanleihen.

UPDATE: Robert (Kommentar#1) bemerkt richtig: Im ersten Zitat muss es MILLIARDEN heißen, nicht MILLIONEN. Korrigiert. Vielen Dank an Robert!

UPDATE 2: Das Dossier befindet sich (inzwischen) online, habe es im Anfang des Text verlinkt.

In dem Deutschlandfunk-Feature „“Kafka, Kanzler und da knackt nichts – Aus dem Inneren eines Überwachungsstaates“ (via netzpolitik.org) gibt es eine interessante Aussage von Hans-Christian Ströbele zu der Arbeit im Parlamentarischem Kontrollgremium, welches die Geheimdienste überwacht:

Wir scheitern auch häufig daran, dass wir gar nicht die Zeit haben – auch ich nicht-, all die Akten zu lesen, die wir dann zur Verfügung gestellt bekommen. Das ist ja nicht ein kleiner Hefter, sondern es sind 10-15 Leitz-Ordern. Wann soll ich denn das alles lesen? Dazu muss ich auch immer in den Geheimschutzraum gehen. Also kann ich das auch nicht mal so „nebenher“ bei mir im Büro erledigen. (MP3-Mitschnitt, Minute 27:10-27:48)

Heisst das, dass die Kontrolleure gar nicht genug Kapazitäten haben, ihre Arbeit zu tun? Für mich klingt das so.

Auch ansonsten ein interessanter Beitrag, in dem es um die Überwachung eines Beschuldigten im sog. mg 1 Verfahren geht. Besonders brisant:

Auffällig ist, dass ofensichtlich [sic] das Bundesamt für Verfassungsschutz die Verfahren bestimmt. Mehrere mg­-Verfahren wurden eröffnet, nachdem der VS dem BKA Geheimdienstinformation übergab. Auch nach jahrelangen ergebnislosen Ermittlungen behauptete der VS, interne Erkenntnisse zu haben, dass die ersten drei Beschuldigten Gründer der »militanten gruppe« seien und das BKA nur weiter und gründlicher ermitteln müsse, um dies selbst nachzuweisen. Die aus den Akten hervorgehende Zusammenarbeit zwischen VS und BKA unter Umgehung der parlamentarischen Kontrolle ist ein Verstoß gegen das in der BRD verankerte Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei. (einstellung.so36.net)

Genau zu diesem Schluss (bis auf die Umgehung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss) kommt auch Ströbele im Feature.

Ab November 2010 wird es einen neuen, elektronischen Personalausweis (ePa) geben. Neben der herkömmlichen Funktion zur Identifikation als deutscher Bürger und einem digital gespeichertem Foto als Biometriemerkmal gibt es zwei neue Funktionen:

  1. die elektronische Identitäts-Funktion (eID)
  2. die qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Der  neue Perso kommt im Scheckkarten-Format daher. Er enthält einen RFID-Chip. Die gespeicherten Daten sind verschlüsselt, ebenso die Übertragung. Zur Nutzung von eID und QES benötigt der Bürger eine quell-offene Bürger-Client-Software.

Elektronische Identitäts-Funktion

Die elektronische Identität gibt es nur auf Wunsch, ist aber kostenlos. Er ist ein elektronischer Identitätsnachweis und kann Verfahren wie das PostIdent ersetzen. Laut Regierung soll es „den elektronischen Handel sicherer machen und fördern.“ Mal sehen, ob’s klappt.  Zukünftig sollen über eID auch online Anträge bei Behörden gestellt werden können.

Zugriff

Der Zugriff von Seiten der Unternehmen erfolgt mit einem Berechtigungszertifikat. Der Bürger muss seine Daten mit einer 6stelliger PIN freigeben. Berechtigungszertifikate sollen nicht an beliebige Firmen vergeben werden. Antragstellen müssen (irgendwie) nachweisen, dass sie nur die für sie notwendigen Daten erheben.

Qualifizierte elektronische Signatur

Mit dem Perso ist es möglich, eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu beantragen. Diese ist eine elektronische Unterschrift – man kann damit online rechtsgültige Unterschriften leisten. Für die QES ist ein sicherer und teurerer Kartenleser nötig als für die eID.

Fingerabdruck

Freiwilligerweise soll der Bürger auch seine Fingerabdrücke auf dem Ausweis speichern lassen können. Der Nutzen für den Bürger ist mir allerdings nicht klar.

Europa

Mittlerweile hat die EU die Kompetenz für nationale Personalausweise inne. Wahrscheinlich wird mittelfristig hier wohl ein interoperabler europäischer Nationalausweis entwickelt.

Quelle

Dieser Blog-Eintrag basiert im Wesentlichen auf dem Artikel zum ePA in der c’t Ausgabe 2/2010.