In Brandenburg regelt der Paragraph 10 des Kindertagesstättengesetzes den Betreuungsschlüssel.

Demnach sind pro Erzieher

  • für die Altersgruppe 0-2 Jahre für sieben Kinder (ganztags) und
  • für die Altersgruppe 3-6 Jahre für dreizehn Kinder (ganztags)

zu betreuen.

Im Vergleich zu Berlin sind diese Schlüssel mit Ausnahme für die Altergruppe der 3 Jährigen ungünstiger.