Einen interessanten ZEITArtikel (Ausgabe 31/2005) entnehme ich, wie man in Deutschland seinen Krankenversicherungsschutz verlieren kann. Schätzungen gehen von 250.000 bis 300.00 Deutschen aus, die nicht krankenversichert sind.

Wenn man privat krankenversichert ist und Zahlungsprobleme bzgl. seiner Versicherung hat, kann man seinen Versicherungsschutz verlieren und Gefahr laufen, sich weder privat noch gesetzlich versichern zu können. Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln ist schwer.

Wer Unternehmer in einer Ich-AG ist, muss um die 160 Euro Mindestbeitrag zahlen, wobei aus dem Artikel nicht hervorgeht, ob es sich dabei um eine gesetzliche oder private Kasse handelt. Vermutlich um eine gesetzliche. Sodann vergleicht der Autor den Beitragssatz der gesetzlichen Kassen von 14% mit einem Satz von

[…] 40 bis 50 Prozent dessen […], was der Selbstständige nach Abzug seiner Betriebskosten und der gesetzlich vorgeschriebenen Rentenbeiträge übrig habe.

Ich finde, da werden Äpfel mit Birnen verglichen: was ist denn das Gehalt eines Ich-AG-Unternehmers? Einnahmen minus Ausgaben? Dann sollten die Rentenbeiträge nicht dazuzählen, denn die muss ein Angestellter auch zahlen.

Einen festen Beitragssatz hatte ich als Student übrigens auch, als ich nicht mehr familienversichert war.

Eine gewisse Ungerechtigkeit gibt es bei Hartz IV: wenn der Antrag abgelehnt wird, weil der Partner zuviel verdient. Dann muss sich der Antragsteller selbst versichern. Obwohl bei der Einkommensanrechnung verheiratete und unverheiratete Antragsteller gleich behandelt werden, können sich verheiratete Antragsteller kostenlos beim Partner familienversichern. Das geht bei unverheirateten nicht – sie (besser: der Partner) müssen zahlen.

Auch Minijobs sind ein Risiko wie ein im Artikel aufgeführter Fall zeigt.
Eine Frau ist jahrzehntelang pflichtversichert, wechselt dann aber zu Minijobs, wird arbeitslos und geht schließlich in Rente. Dort hat sie keinerlei Versicherungsschutz, weil sie direkt vor der Rente nicht lange genug in einer gesetzlichen Krankenkasse war. Wobei ich mich frage, an wen denn die Beiträge bei den Minijobs gezahlt wurden.

Nicht einmal freiwillig versichern kann sie sich mehr. »Ich bin weg vom Fenster«, sagt sie nach einem Besuch bei der Verbraucherzentrale, wo man ihr nicht weiterhelfen konnte.

Was bedeutet das? Darf sie jeden Arztbesuch und jeden Krankenhaus-Aufenthalt selbst bezahlen? Wenn ja, dann wird sie wohl früher oder später in der Sozialhilfe landen. Und dann zahlt die Sozialkasse die Krankenversicherung.

Update 2009: Inzwischen gibt es den Basistarif der privaten Krankenkassen, der es ermöglicht, ohne Gesundheitsprüfung krankenversichert zu werden. Deren Beitragssatz scheint jedoch sehr hoch zu sein und wird daher kaum genutzt.