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Apr/07

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Betreuungsschlüssel für Kitas in Berlin

In der ZEIT stand letztens ein Artikel, in dem erwähnt wird, dass der “ideale” Betreuungsschlüssel für Kinder von 0-2 Jahre 3 pro Erzieher und für Kinder von 2-3 Jahre 5 Kinder pro Erzieher sei.

Die Leiterin “unserer” Kita hat mir den dortigen Schlüssel genannt, er ist in Berlin für Kindertagesstätten gesetzlich im Kindertagesbetreuungsreformgesetz geregelt. Dort steht unter § 11:

(2) Bei der Personalbemessung für das sozialpädagogische Fachpersonal
sollen folgende Grundsätze gelten:
1. 38,5 Wochenarbeitsstunden pädagogischen Fachpersonals sind
vorzusehen
a) bei Kindern vor Vollendung des zweiten Lebensjahres

  • für jeweils sechs Kinder bei Ganztagsförderung,
  • für jeweils sieben Kinder bei Teilzeitförderung,
  • für jeweils neun Kinder bei Halbtagsförderung;

b) bei Kindern nach Vollendung des zweiten und vor Vollendung
des dritten Lebensjahres

  • für jeweils sieben Kinder bei Ganztagsförderung,
  • für jeweils acht Kinder bei Teilzeitförderung,
  • für jeweils zehn Kinder bei Halbtagsförderung;

c) bei Kindern nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis
zum Schuleintritt

  • für jeweils zehn Kinder bei Ganztagsförderung,
  • für jeweils zwölf Kinder bei Teilzeitförderung,
  • für jeweils 15 Kinder bei Halbtagsförderung.

2. Für Kinder, die länger als neun Stunden gefördert werden, sind
Personalzuschläge zu gewähren.
3. Zusätzliches sozialpädagogisches Personal soll insbesondere zur
Verfügung gestellt werden für
a) die Förderung von Kindern mit Behinderungen,
b) die Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache
in Tageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlichen
Anteil dieser Kinder,
c) Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen
und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen
leben.

(Gesetzestext Ende)

Darin enthalten sind bereits alle Ausfallzeiten, d. h. es gibt keine Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen!

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2 comments

  • andreas · May 18, 2010 at 09:46

    Es heißt im Text:
    “Bei der Personalbemessung für das sozialpädagogische Fachpersonal sollen folgende Grundsätze gelten”

    Bei dem Betreuungsschlüssel handelt es sich damit nicht um eine zwingende Vorgabe, sondern um eine Empfehlung. Das Wort “sollen” gibt damit ersteinmal Spielraum für Ermessensentscheidungen. Da ich demnächst wegen des Betreuungsschlüssels ein Gespräch mit der Leiterin unserer Kita habe, würde mich interessieren, ob es neben dem Gesetz Vorgaben der Senatsverwaltung für Kitas in öffentlicher Trägerschaft gibt. Kann mir da jemand weiterhelfen?

  • Erik · May 18, 2010 at 11:53

    Hallo Andreas,

    ich würde mal beim Bezirkselternausschuss nachfragen, da gibt es vielleicht Know-How:
    http://www.landeselternausschuss.de/index.php?option=com_content&view=article&id=67&Itemid=75

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