Im Buch „angepasst & ausgebrannt“ von Thomas Leif (Thomas Leif, „Angepasst und ausgebrannt“, München 2010) berichtet die Journalistin Tina Groll von ihrem „Selbstversuch“, der Bremer CDU beizutreten (Veröffentlichung auf sueddeutsche.de). Dabei trifft sie auf Malte Engelmann, den damaligen stellvertretenden Vorsitzenden der Jungen Union und kommt mit ihn in engeren Kontakt.

Die Karriereplanung des Jungpolitikers ist langfristig:

Mit knapp 18 in die Partei, jetzt ist er 29 – mehr als elf Jahre Politausbildung liegen hinter ihm. Elf Jahre sind eine lange Zeit – und bis er auch als Abgeordneter in die Bremische Bürgerschaft einziehen kann, können noch ein paar mehr Jahre vergehen.

Immerhin stellvertretender Vorsitzender der JU, aber schon mehr als 10 Jahre in der Politik und immer noch kein Abgeordneter. Wenn ich z.B. die etwa gleichaltrige Jana Schimke von der Brandenburger CDU ansehe: 2003 in die CDU eingetreten, seit 2013 Bundestagsabgeordnete.

Aber irgendwas muss schon rausspringen, wenn man soviel Zeit investiert:

Malte hat zudem viele Schulungen bei der Konrad-Adenauer-Stiftung gemacht, das sei nun mal wichtig für eine politische Laufbahn. Und irgendwann wolle man etwas davon haben. „Es kommt einfach der Punkt, an dem man sich fragt: Warum tue ich das? Ich glaube, so viel Idealismus hat niemand, sich all das abzuverlangen und dann nicht mehr zu wollen.“

Noch während Grolls „Selbstversuchs“ rückt er auf zum Vorsitzenden der Jungen Union in Bremen.

Was ist heute aus Malte Engelmanns Karriere geworden? Sitzt er inzwischen in der Bremer Bürgerschaft?

Nein. Ein satirisch gemeinter Blog-Post mit Nazi-Bezug reichte, um die Karriere zu beenden.

Was ist passiert? Die CDU-Bremen veranstaltete 2011 ein Iftar-Mahl (Fastenbrechen) mit Muslimen. Es gab Kritik seitens CDU-Mitgliedern. Die taz fasst zusammen:

Engelmann fand [die Kritik] vollkommen daneben. Und schrieb in seinem Blog – eine Glosse. „Jetzt sagt die Tante Siegrid: Heiko [Strohmann, Fraktionsvize], das hat 3.000 € gekostet, das geht so nicht“, heißt es darin, „nicht für den Islam“. Nicht allein etwas plumpe Ironie-Marker wie die Benennung „Tante Siegrid“ machen den satirischen Charakter des Textes nahezu penetrant. Aber offenkundig ist der Verfasser an genau diesem Bemühen um Deutlichkeit gescheitert – beim Titel. Der lautet „Deutsche kauft nicht beim Juden!!! Äh, ich mein: Heiko!!! Koch nicht für den Muselmann!!!“ Als Transformation des historischen antisemitischen Hetzappells war der ironische Aufruf an den Parteifreund also deutlich kenntlich gemacht.

Doch Malte Engelmann wurde von der Presse zum Vorwurf gemacht, Nazi-Parolen zu verbreiten, die Ironie komplett ignorierend. Die CDU reagiert „entsetzt“, er trat zurück.

Ein einzelner, missverständlicher Blog-Post reicht also und die Karriere ist dahin. Hier noch ein Interview mit dem Zurückgetretenen. Trotz allem will er in der CDU bleiben.

So ist der Titel des Dossiers in der Ausgabe 3/2010 der ZEIT. Es geht um das Geld, welches die Zentralbanken „erschaffen“ und an die Finanzindustrie (fast zinslos) verliehen haben. Ein Beispiel:

[Am 24.06.2009] machen [europäische Banken] vom Angebot der EZB Gebrauch, sich an diesem Tag unbegrenzt und fast zum Nulltarif Geld zu leihen: 442 Milliarden Euro erhalten sie.

Aber woher kommt das Geld?

Die Zentralbank hat es am Vormittag dieses 24. Juni nicht neu erschaffen. Sie braucht dafür keine ratternden Druckmaschinen mehr, es genügt, den gewünschten Betrag auf das Konto zu überweisen, das jede Bank der Eurozone bei der EZB unterhält. Zwölf Monate lang dürfen die Banken das Geld behalten. Dann müssen sie es an die Zentralbank zurückzahlen, und die Konten leeren sich wieder.

Der Artikel fährt fort und zeigt an Beispielen, wie das Geld eher in Finanzmärkten investiert wird als in die Realwirtschaft (etwa als Kredite an Unternehmen). Schließlich aber kommt für mich das, was mich wirklich aufregt: Mit diesem Geld finanzieren die Banken die Schulden der Bundesrepublik. Und verdienen an den Zinsen:

[…] Mit einem Teil dieses Geldes [das von der EZB ausgegebene – d. Verf.] kaufen [die Banken] nun die Anleihen der Bundesrepublik. Das Geld finanziert die Abwrackprämie, die Kurzarbeit, die Rettung der Wirtschaft. […]

Jedes Jahr wird der Staat dafür zahlen müssen. [… Es] werden Zinsen fällig. Dann machen die Banken ein gutes Geschäft. Sie sind es, die die Zinsen kassieren. Allein an den Papieren [6 Mrd. Euro am 11. November 2009] verdienen sie fast zwei Milliarden Euro.

Wäre es nicht besser gewesen, die EZB hätte der Bundesregierung das Geld direkt überwiesen? 2 Mrd. weniger Schulden sind durchaus spürbar! Für die Banken ein prima Geschäft: sie leihen sich (fast) zinslos Geld und verdienen üppig an den Zinsen für Staatsanleihen.

UPDATE: Robert (Kommentar#1) bemerkt richtig: Im ersten Zitat muss es MILLIARDEN heißen, nicht MILLIONEN. Korrigiert. Vielen Dank an Robert!

UPDATE 2: Das Dossier befindet sich (inzwischen) online, habe es im Anfang des Text verlinkt.

In dem Deutschlandfunk-Feature „“Kafka, Kanzler und da knackt nichts – Aus dem Inneren eines Überwachungsstaates“ (via netzpolitik.org) gibt es eine interessante Aussage von Hans-Christian Ströbele zu der Arbeit im Parlamentarischem Kontrollgremium, welches die Geheimdienste überwacht:

Wir scheitern auch häufig daran, dass wir gar nicht die Zeit haben – auch ich nicht-, all die Akten zu lesen, die wir dann zur Verfügung gestellt bekommen. Das ist ja nicht ein kleiner Hefter, sondern es sind 10-15 Leitz-Ordern. Wann soll ich denn das alles lesen? Dazu muss ich auch immer in den Geheimschutzraum gehen. Also kann ich das auch nicht mal so „nebenher“ bei mir im Büro erledigen. (MP3-Mitschnitt, Minute 27:10-27:48)

Heisst das, dass die Kontrolleure gar nicht genug Kapazitäten haben, ihre Arbeit zu tun? Für mich klingt das so.

Auch ansonsten ein interessanter Beitrag, in dem es um die Überwachung eines Beschuldigten im sog. mg 1 Verfahren geht. Besonders brisant:

Auffällig ist, dass ofensichtlich [sic] das Bundesamt für Verfassungsschutz die Verfahren bestimmt. Mehrere mg­-Verfahren wurden eröffnet, nachdem der VS dem BKA Geheimdienstinformation übergab. Auch nach jahrelangen ergebnislosen Ermittlungen behauptete der VS, interne Erkenntnisse zu haben, dass die ersten drei Beschuldigten Gründer der »militanten gruppe« seien und das BKA nur weiter und gründlicher ermitteln müsse, um dies selbst nachzuweisen. Die aus den Akten hervorgehende Zusammenarbeit zwischen VS und BKA unter Umgehung der parlamentarischen Kontrolle ist ein Verstoß gegen das in der BRD verankerte Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei. (einstellung.so36.net)

Genau zu diesem Schluss (bis auf die Umgehung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss) kommt auch Ströbele im Feature.

Ab November 2010 wird es einen neuen, elektronischen Personalausweis (ePa) geben. Neben der herkömmlichen Funktion zur Identifikation als deutscher Bürger und einem digital gespeichertem Foto als Biometriemerkmal gibt es zwei neue Funktionen:

  1. die elektronische Identitäts-Funktion (eID)
  2. die qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Der  neue Perso kommt im Scheckkarten-Format daher. Er enthält einen RFID-Chip. Die gespeicherten Daten sind verschlüsselt, ebenso die Übertragung. Zur Nutzung von eID und QES benötigt der Bürger eine quell-offene Bürger-Client-Software.

Elektronische Identitäts-Funktion

Die elektronische Identität gibt es nur auf Wunsch, ist aber kostenlos. Er ist ein elektronischer Identitätsnachweis und kann Verfahren wie das PostIdent ersetzen. Laut Regierung soll es „den elektronischen Handel sicherer machen und fördern.“ Mal sehen, ob’s klappt.  Zukünftig sollen über eID auch online Anträge bei Behörden gestellt werden können.

Zugriff

Der Zugriff von Seiten der Unternehmen erfolgt mit einem Berechtigungszertifikat. Der Bürger muss seine Daten mit einer 6stelliger PIN freigeben. Berechtigungszertifikate sollen nicht an beliebige Firmen vergeben werden. Antragstellen müssen (irgendwie) nachweisen, dass sie nur die für sie notwendigen Daten erheben.

Qualifizierte elektronische Signatur

Mit dem Perso ist es möglich, eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu beantragen. Diese ist eine elektronische Unterschrift – man kann damit online rechtsgültige Unterschriften leisten. Für die QES ist ein sicherer und teurerer Kartenleser nötig als für die eID.

Fingerabdruck

Freiwilligerweise soll der Bürger auch seine Fingerabdrücke auf dem Ausweis speichern lassen können. Der Nutzen für den Bürger ist mir allerdings nicht klar.

Europa

Mittlerweile hat die EU die Kompetenz für nationale Personalausweise inne. Wahrscheinlich wird mittelfristig hier wohl ein interoperabler europäischer Nationalausweis entwickelt.

Quelle

Dieser Blog-Eintrag basiert im Wesentlichen auf dem Artikel zum ePA in der c’t Ausgabe 2/2010.

In Brandenburg regelt der Paragraph 10 des Kindertagesstättengesetzes den Betreuungsschlüssel.

Demnach sind pro Erzieher

  • für die Altersgruppe 0-2 Jahre für sieben Kinder (ganztags) und
  • für die Altersgruppe 3-6 Jahre für dreizehn Kinder (ganztags)

zu betreuen.

Im Vergleich zu Berlin sind diese Schlüssel mit Ausnahme für die Altergruppe der 3 Jährigen ungünstiger.

In der ZEIT stand letztens ein Artikel, in dem erwähnt wird, dass der „ideale“ Betreuungsschlüssel für Kinder von 0-2 Jahre 3 pro Erzieher und für Kinder von 2-3 Jahre 5 Kinder pro Erzieher sei.

Die Leiterin „unserer“ Kita hat mir den dortigen Schlüssel genannt, er ist in Berlin für Kindertagesstätten gesetzlich im Kindertagesbetreuungsreformgesetz geregelt. Dort steht unter § 11:

(2) Bei der Personalbemessung für das sozialpädagogische Fachpersonal
sollen folgende Grundsätze gelten:
1. 38,5 Wochenarbeitsstunden pädagogischen Fachpersonals sind
vorzusehen
a) bei Kindern vor Vollendung des zweiten Lebensjahres

  • für jeweils sechs Kinder bei Ganztagsförderung,
  • für jeweils sieben Kinder bei Teilzeitförderung,
  • für jeweils neun Kinder bei Halbtagsförderung;

b) bei Kindern nach Vollendung des zweiten und vor Vollendung
des dritten Lebensjahres

  • für jeweils sieben Kinder bei Ganztagsförderung,
  • für jeweils acht Kinder bei Teilzeitförderung,
  • für jeweils zehn Kinder bei Halbtagsförderung;

c) bei Kindern nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis
zum Schuleintritt

  • für jeweils zehn Kinder bei Ganztagsförderung,
  • für jeweils zwölf Kinder bei Teilzeitförderung,
  • für jeweils 15 Kinder bei Halbtagsförderung.

2. Für Kinder, die länger als neun Stunden gefördert werden, sind
Personalzuschläge zu gewähren.
3. Zusätzliches sozialpädagogisches Personal soll insbesondere zur
Verfügung gestellt werden für
a) die Förderung von Kindern mit Behinderungen,
b) die Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache
in Tageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlichen
Anteil dieser Kinder,
c) Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen
und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen
leben.

(Gesetzestext Ende)

Darin enthalten sind bereits alle Ausfallzeiten, d. h. es gibt keine Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen!

Einen interessanten ZEITArtikel (Ausgabe 31/2005) entnehme ich, wie man in Deutschland seinen Krankenversicherungsschutz verlieren kann. Schätzungen gehen von 250.000 bis 300.00 Deutschen aus, die nicht krankenversichert sind.

Wenn man privat krankenversichert ist und Zahlungsprobleme bzgl. seiner Versicherung hat, kann man seinen Versicherungsschutz verlieren und Gefahr laufen, sich weder privat noch gesetzlich versichern zu können. Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln ist schwer.

Wer Unternehmer in einer Ich-AG ist, muss um die 160 Euro Mindestbeitrag zahlen, wobei aus dem Artikel nicht hervorgeht, ob es sich dabei um eine gesetzliche oder private Kasse handelt. Vermutlich um eine gesetzliche. Sodann vergleicht der Autor den Beitragssatz der gesetzlichen Kassen von 14% mit einem Satz von

[…] 40 bis 50 Prozent dessen […], was der Selbstständige nach Abzug seiner Betriebskosten und der gesetzlich vorgeschriebenen Rentenbeiträge übrig habe.

Ich finde, da werden Äpfel mit Birnen verglichen: was ist denn das Gehalt eines Ich-AG-Unternehmers? Einnahmen minus Ausgaben? Dann sollten die Rentenbeiträge nicht dazuzählen, denn die muss ein Angestellter auch zahlen.

Einen festen Beitragssatz hatte ich als Student übrigens auch, als ich nicht mehr familienversichert war.

Eine gewisse Ungerechtigkeit gibt es bei Hartz IV: wenn der Antrag abgelehnt wird, weil der Partner zuviel verdient. Dann muss sich der Antragsteller selbst versichern. Obwohl bei der Einkommensanrechnung verheiratete und unverheiratete Antragsteller gleich behandelt werden, können sich verheiratete Antragsteller kostenlos beim Partner familienversichern. Das geht bei unverheirateten nicht – sie (besser: der Partner) müssen zahlen.

Auch Minijobs sind ein Risiko wie ein im Artikel aufgeführter Fall zeigt.
Eine Frau ist jahrzehntelang pflichtversichert, wechselt dann aber zu Minijobs, wird arbeitslos und geht schließlich in Rente. Dort hat sie keinerlei Versicherungsschutz, weil sie direkt vor der Rente nicht lange genug in einer gesetzlichen Krankenkasse war. Wobei ich mich frage, an wen denn die Beiträge bei den Minijobs gezahlt wurden.

Nicht einmal freiwillig versichern kann sie sich mehr. »Ich bin weg vom Fenster«, sagt sie nach einem Besuch bei der Verbraucherzentrale, wo man ihr nicht weiterhelfen konnte.

Was bedeutet das? Darf sie jeden Arztbesuch und jeden Krankenhaus-Aufenthalt selbst bezahlen? Wenn ja, dann wird sie wohl früher oder später in der Sozialhilfe landen. Und dann zahlt die Sozialkasse die Krankenversicherung.

Update 2009: Inzwischen gibt es den Basistarif der privaten Krankenkassen, der es ermöglicht, ohne Gesundheitsprüfung krankenversichert zu werden. Deren Beitragssatz scheint jedoch sehr hoch zu sein und wird daher kaum genutzt.